So funktioniert's
Es ist keine Auktion und keine Versteigerung. Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich auch ähnlich an. Grundlegender Unterschied zur Versteigerung ist jedoch das Ende. Am Ende der Versteigerung steht der Zuschlag, am Ende des Bieterverfahrens ist zunächst nur der Preis gefunden. Der Markt wird geregelt durch Angebot und Nachfrage.
Der Ablauf Beim Bieterverfahren wird die Immobilie zunächst beworben, allerdings mit dem Hinweis auf das besondere Prozedere. Der Interessent erhält vom Anbieter ein ausführliches Expose, im dem dann jedoch kein Kaufpreis, sondern in der Regel eine Mindestpreisvorstellung genannt wird. Anschließend wird allen Bewerbern ein gemeinsamer Besichtigungstermin vorgeschlagen.
Innerhalb einer festgelegten Frist reichen die Interessenten ihre Gebote beim Anbieter ein. Dem Anbieter beziehungsweise dem Auftraggeber bleibt die Entscheidung vorbehalten, ob das abgegebene Höchstgebot seiner Preisvorstellung entspricht. Nur bei Einigung zwischen Anbieter und Bieter kommt es zur Übertragung der Immobilie durch einen notariellen Vertrag. Es besteht die Aussicht, ähnlich wie bei einer Zwangsversteigerung ein echtes Schnäppchen tätigen zu können. Das Bieterverfahren führt in einem festgelegten Zeitrahmen zum Abschluss. Dadurch spart der Verkäufer erheblich Zeit und Aufwand. Wichtiger Hinweis: Interessenten sollten sich nur am Bieterverfahren beteiligen, wenn sie über eine gesicherte Bankfinanzierung verfügen. Zur Finanzierungsberatung laden wir Sie herzlich ein. In 24 Stunden wissen Sie wie Sie ihre Immobilie finanzieren können.
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