Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Folgende Unterlagen benötigen wir für die Erstellung eines Gutachtens: Verkehrswertgutachten:
- Grundbuchauszug
- Baupläne (Baureferat, Gemeinde)
- falls vermietet: Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge, letzte
- Nebenkostenabrechnung
- Baubeschreibung, Flächenberechnungen, Verkaufsprospekt des Bauträgers
- Angaben über das Baujahr
- bei Eigentumswohnungen Wohngeldabrechnung, Grundrissplan, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, eventuell Teilungserklärung
Mietwertgutachten: - Angaben bezüglich des Baujahrs, Wohnungsgröße
- bisher bezahlte Miete
- Mietvertrag (bei Sammelgutachten einen typischen Vertrag und Verträge mit Besonderheiten)
- falls vorhanden Grundrissplan
- Mietbegriff
- Zeitpunkt der letzten Mietanpassung
Rufen Sie mich für eine kostenlose Beratung unter Telefon 0761 / 21 444 60-0 an oder schreiben Sie mir.
Ihr Ansprechpartner:
Dirk Schemmer Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Freiburg i.Br. | | |